Staatsregierung torpediert in München geplante Bettensteuer

29. November 2022 , 14:18 Uhr

Die bayerische Staatsregierung macht der Stadt München mit ihren Plänen, von 2023 an eine Bettensteuer zu erheben, einen Strich durch die Rechnung. Die Regierung wolle eine Gesetzesänderung anstoßen, die solche Steuern grundsätzlich für ganz Bayern verbietet, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag nach einer Sitzung des Regierungskabinetts in München. Die Änderung werde vom Innenministerium «zügig» vorbereitet. Bisher gibt es in keiner bayerischen Kommune eine Betten- oder Übernachtungssteuer.

Derzeit bestehe noch die Möglichkeit für Kommunen, solche Steuern zu beschließen. Sie müssten aber von der Bezirksregierung genehmigt werden, sagte Herrmann. Es gebe bereits eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 2012, die Bedenken gegen solche Steuern äußere. Die bayerische Staatsregierung teile die Bedenken – unter anderem, weil eine Bettensteuer der vom Bund beschlossenen Erleichterung bei der Mehrwertsteuer zuwiderlaufe.

Die Staatsregierung stehe einhellig auf dem Standpunkt, dass solche Steuern nicht förderlich sind. «Das geht gar nicht», sagte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Er habe die «eindringliche Bitte an die Stadt München, diesen Unsinn bitte stecken zu lassen», sagte Aiwanger. «Wir sind froh, dass der Tourismus wieder Fuß fasst.»

Die Stadt München hatte eine Bettensteuer von fünf Prozent auf Übernachtungen in Münchner Hotelleriebetrieben geplant. Betroffen sein sollten sowohl Freizeit- wie auch Geschäftsreisen, nicht aber Minderjährige sowie Angebote, die nicht direkt der Übernachtung zuzuordnen sind, etwa Frühstück oder Wellnessangebote. Die Kommune hatte sich dadurch Mehreinnahmen in Höhe von bis zu 58 Millionen Euro versprochen.

Dagegen hatte sich vor allem der Hotel- und Gaststättenverband gewandt. Er kritisierte die Pläne als «Unfug». Die bayerische Hotellerie und Gastronomie hat stark unter der 2020 ausgebrochenen Corona-Pandemie und deren Folgen gelitten und erhebliche Umsatzeinbußen verkraften müssen.

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